Wichtige Informationen:

Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine ärztliche Verordnung welche nicht älter als 28 Tage sein sollte. Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Natürlich ist es auch möglich die genannten Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

Folgende Ärzte können bei Bedarf eine Verordnung ausstellen:

- Allgemeinmediziner

- HNO-Ärzte

- Kieferorthopäden

- Kinderärzte

- Kinder- und Jugendpsychiater

- Neurologen

- Pädaudiologen

- Phoniater

- Zahnärzte

 

Hausbesuche:

Bei Bedarf führen wir auch gerne Hausbesuche durch.

 

Denken Sie daran:

Eine rechtzeitige Therapie oder Prävention, kann mögliche Spätfolgen absolut minimieren oder verhindern.